Erneut klare Absage für eine obligatorische Zahnversicherung

07.11.22 | Fokus Soziales

Erneut klare Absage für eine obligatorische Zahnversicherung

Nach deutlichen Niederlagen im Kanton Waadt, 2018, und im Kanton Genf, 2019, sind die Befürworter einer obligatorischen Zahnversicherung auch bei der Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton Neuenburg gescheitert. Die entsprechende Initiative wurde mit über 63% Nein-Stimmen ein weiteres Mal deutlich abgelehnt. Die Zahnärztekasse AG begrüsst diesen Entscheid.

 

Auch die Neuenburgerinnen und Neuenburger wollen keine obligatorische Zahnversicherung. Das Ansinnen fiel noch deutlicher durch als bei den beiden bisherigen Volksabstimmungen in der Westschweiz. Ganz offensichtlich sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit dem schweizerischen Modell der zahnärztlichen Versorgung zufrieden, das auf Eigenverantwortung und Therapiefreiheit beruht.
 

Das Argument, finanziell benachteiligten Personen sei mit einem Versicherungsobligatorium besser gedient, hat einmal mehr nicht verfangen. Tatsache ist, dass diese bei Sozialdiensten und Gemeinden finanzielle Unterstützung beantragen können. Zudem wenden viele Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Behandlungen finanziell benachteiligter Patientinnen und Patienten den Sozialversicherungstarif an.
 

Kundinnen und Kunden der Zahnärztekasse AG haben auch die Möglichkeit, mit ihren Patientinnen und Patienten Teilzahlungsvereinbarungen abzuschliessen und ihnen auf diese Weise finanzielle Hilfestellung zu bieten.